Der Persönliche Hilfen e.V. ist der anerkannte Betreuungsverein des Landkreises Diepholz in Niedersachsen.
Seine Aufgabenfelder erstrecken sich auf die Bereiche gesetzliche Betreuungen und schwerbehinderte Menschen
im Arbeitsleben.
- Gesetzliche Betreuungen -
Die Mitarbeiter werden im Auftrag der umliegenden Amtsgerichte für Menschen
tätig, die aus verschiedensten Gründen ihre eigenen Interessen im rechtlichen Bereich nicht oder nicht mehr vertreten
können.
Gleichzeitig unterstützt der Verein alle ehrenamtlichen
Betreuer im Landkreis bei der Erfüllung ihrer Aufgabe.
- Integrationsfachdienst -
Im Auftrag des Integrationsamtes Hildesheim des Landes Niedersachsen
ist der Integrationsfachdienst für alle schwerbehinderten
Menschen tätig, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden
möchten oder deren Arbeitsplatz bedroht ist.
Im Jahr 1992 hat der Verein die PHV gGmbH gegründet,
die im Südkreis des Landkreises Eingliederungshilfe für Menschen im erwerbsfähigen Alter
anbietet, die aufgrund ihrer seelischen Behinderung auf kontinuierliche Begleitung und Betreuung angewiesen sind.
Gesetzliche Betreuungen
Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist eine staatliche Leistung des zuständigen
Amtsgerichts, ähnlich wie z. B. das Nachlaßgericht oder das Grundbuchwesen. Grundsätzlich wird sie nur bei
nachgewiesenem Bedarf und bei volljährigen Erwachsenen gewährt,
die mindestens unter einer der folgenden Einschränkungen leiden:
• psychische Erkrankung
• geistige, körperliche oder seelische Behinderung
Diese Einschränkungen müssen derart beschaffen sein, daß die/der Betroffene fremder Hilfe in
der Regelung der eigenen Angelegenheiten bedarf. Die Einrichtung geschieht niemals automatisch,
sondern nur auf Anregung bspw. des Hausarztes, des Gesundheitsamtes, des Krankenhauses, der
Sozialstation oder anderer Personen.
Das zuständige Gericht (in unserem Landkreis die Amtsgerichte Syke, Diepholz und Sulingen)
überprüft die Notwendigkeit durch Beauftragung eines Gutachters und läßt sich beraten, für welche Bereiche
für die /den Betroffenen Unterstützung durch die Betreuung sinnvoll ist. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene
Aufgabenkreise:
• Vermögenssorge
• Gesundheitssorge
• Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Gericht ist jedoch frei in seiner Entscheidung und kann auch ganz andere spezielle Aufgaben
für die Betreuung festlegen.
Vor der endgültigen Einrichtung der Betreuung wird die /der Hilfsbedürftige durch das Gericht
angehört und befragt. Dabei werden geäußerte Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt.
Jede Einrichtung einer Betreuung ist befristet und wird spätestens nach der vom Gericht
festgelegten Zeit überprüft.
In ca. ¾ Fälle aller Betroffenen erklärt sich eine Person aus der näheren oder
weiteren Verwandtschaft zur Übernahme der Betreuung im Ehrenamt bereit und wird vom Gericht als geeignet angesehen.
Für alle Personen, die eine gesetzlichen Betreuung benötigen und für die das
zuständige Amtsgericht keine ehrenamtlichen Betreuer einsetzen kann oder will, hält der Verein z. Zt.
7 qualifizierte Mitarbeiter/Innen bereit. Jeder Betreute erhält eine Ansprechperson, die für
ihn zuständig ist. Die Hilfen durch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereins
bedürfen jedoch der Bestellung durch das Gericht wie beschrieben und sind nicht direkt abrufbar.
Telefon: 05441/99556-0
Integrationsfachdienst

Der Integrationsfachdienst (IFD)
gem. SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen
Fragen der beruflichen Eingliederung.
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, einer
Gleichstellung oder mit einer drohenden Erschwernis im
Arbeitsleben können den Dienst kostenfrei in Anspruch nehmen. Die
Zuständigkeit bezieht sich auf die Landkreise Diepholz und Verden,
wobei der Sitz des Betriebes entscheidend ist.
Schwerbehinderte Arbeitssuchende erhalten zeitnah Beratung in der
Bewerbungsphase. Arbeitgeber und Betriebsangehörige, die für die
betriebliche Eingliederung von schwerbehinderten Mitarbeitern zuständig
sind, werden in dieser Aufgabe sowie bei Arbeitsplatzanpassungen und
Veränderungen des Arbeitsverhältnisses unterstützt.
Der Integrationsfachdienst (IFD) berät Sie in den Büros in Diepholz
und Verden, im Betrieb oder bei Ihnen zu Hause. Bei allen Fragen
rund um das Thema Schwerbehinderung erhalten Sie fachkundige
Beratungen durch unsere Mitarbeiter/innen
im Landkreis Verden im Büro in 27283 Verden, Zollstraße 2a:

|
Frau Christel Böschen
Tel: 04231-982-1670
Fax: 04231-982-1671
boeschen.ifd@phv-diepholz.de
|

|
Frau Birgit Hinte
Tel: 04231-982-1672
Fax: 04231-982-1671
hinte.ifd@phv-diepholz.de
|
im Landkreis Diepholz im Büro in 49356 Diepholz, Jahnstraße 16:
 |
Frau Dagmar Sambale
Tel: 05441-99556-46
Fax: 05441-99556-43
sambale.ifd@phv-diepholz.de |

|
Herr Andreas Wolters
Tel: 05441-99556-47
Fax: 05441-99556-43
wolters.ifd@phv-diepholz.de
|
Wir bieten Unterstützung für schwerbehinderte Menschen als
Arbeitnehmer:
- bei der Suche nach einem geeigneten Arbeits- oder
Ausbildungsplatz
- bei der Vorbereitung der Arbeitsaufnahme
- bei Gefährdung des Arbeitsplatzes
- bei der Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven
Wir bieten Unterstützung für Arbeitgeber/innen:
- bei der Suche nach geeigneten Bewerbern
- bei Problemen mit behinderten Beschäftigten
- mit Informationen über Fördermöglichkeiten zu Arbeitsplätzen
für schwerbehinderter Menschen
- Unterstützung zu den Fragen zu Lohnkostenförderungen,
technische Arbeitsplatzausstattung etc.
Als anerkannter Betreuungsverein
gem. §1908f BGB unterstützt der PHV ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuerin allen Belangen, in denen sie für ihre
Betreute tätig sind. Dies können Bereiche der Sozialhilfe,
der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung, des Versorgungsamts,
Erläuterungen zu Anfragen des Gerichts etc. sein.
Die Termine dieser kostenlosen Beratung sowie unser weiteres Unterstützungsangebot können Sie im Menuepunkt
"Aktuelles/Ehrenamt" einsehen.
Gleichzeitig werden in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde
des Landkreises Diepholz Fortbildungen für ehrenamtliche
Betreuer und Betreuerinnen abgehalten, zu denen öffentlich und
auch persönlich eingeladen wird.
Wenn Sie Freude an der Übernahme sozialer Verantwortung haben und nebenbei eine wirklich sinnvolle
Tätigkeit ausüben wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Der Gesetzgeber ist daran interessiert, private Vorsorge in allen Bereichen zu fördern und
zu unterstützen. Gerade im gesundheitlichen Bereich geschieht es
häufiger, daß Betroffene persönliche Wünsche und
Entscheidungen alters- und krankheitsbedingt nicht mehr
äußern bzw. treffen können. Um den Betroffenen gerecht zu werden und
dem medizinischen Personal Sicherheit zum wirklichen Willen des
Patienten zu geben, gibt es schon seit dem 01.01.1999 die Möglichkeit
der Vorsorgevollmacht. Diese beschreibt eigene Vorstellungen und
benennt eine Person, die für den Fall der persönlichen
Entscheidungsunfähigkeit eintritt; privat bevollmächtigt
oder durch das Gericht bestellt. Bei Fragen zu Vorsorgevollmachten
bzw. Betreuungsverfügungen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ansprechpartner:
Herr Behrens, Frau Linnemann und Frau Türke
Telefon:
05441/99556-0 (Termine bitte nach Rücksprache)
Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer,
mit Ihrer Arbeit leisten Sie einen wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft.
Als Betreuungsverein möchten wir Sie bei dieser wichtigen Tätigkeit unterstützen.
Im Rahmen der Querschnittsarbeit fördert der PHV e.V. die Vernetzung der ehrenamtlichen
BetreuerInnen. Zukünftig bieten wir Austauschmöglichkeiten an, um die Qualität
von ehrenamtlichen Betreuungen zu verbessern. Im nächsten Schritt sollen sich
Qualifizierungen und Fortbildungen anschließen.
Veranstaltungen in Diepholz:
27.04.2022
15.00 - 16.00 Uhr Ehrenamtliche Betreuung - Eine Einführung
19.00 - 20.00 Uhr Ehrenamtliche Betreuung - Eine Einführung
25.05.2022
15.00 - 16.00 Uhr Betreuungsrechtsreform 2023
19.00 - 20.00 Uhr Betreuungsrechtsreform 2023
29.06.2022
15.00 - 16.00 Uhr Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
19.00 - 20.00 Uhr Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
Diese Termine finden im Alten Rathaus, Lange Straße 52 statt. Für die bessere Planbarkeit bitten wir um
Anmeldung bis zum Vortag. Die Veranstaltungen werden dann unter den jeweils geltenden Corona-Vorschriften stattfinden.
Veranstaltungen in Sulingen:
04.05.2022
15.00 - 16.00 Uhr Ehrenamtliche Betreuung - Eine Einführung
01.06.2022 19.00 - 20.00 Uhr Betreuungsrechtsreform 2023
Diese Termine finden in der Kantstr. 4 im Gebäude der Lebenshilfe statt. Für die bessere Planbarkeit bitten wir um
Anmeldung bis zum Vortag. Die Veranstaltungen werden dann unter den jeweils geltenden Corona-Vorschriften stattfinden.
Wer sind wir:
23.06.2021 Bericht der Kreiszeitung Diepholz zur Querschnittsarbeit
Generell: Telefonsprechstunde jeweils von 09:00 bis 11:00 Uhr
Montag:
Thorsten Behrens Tel: 05441-99556-32
email: Thorsten Behrens
Mittwoch:
Jana Linnemann Tel: 05441-99556-34
email: Jana Linnemann
Donnerstag:
Claudia Türke Tel: 05441-99556-37
email: Claudia Türke
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
Nach vorheriger Terminabsprache bieten wir darüber hinaus persönliche Beratung an
(unter aktuellen Corana-Kontaktbedingungen).
Der Persönliche Hilfen e.V. wurde 1985 in Diepholz als Vormundschaftsverein
gegründet. Initiatoren waren Ärzte, Angehörige der Justiz
sowie des Gesundheitsamtes in Diepholz. Erste Ziele waren damals besonders die Bereitstellung von
Wohnraum für psychisch Erkrankte und seelisch Behinderte, die auf dem freien
Wohnungsmarkt kaum Chancen für eine eigene Wohnung hatten.
Der Verein mietete Wohnungen selber an, übernahm
die Kaution sowie die finanzielle Absicherung für die Vermieter
und konnte damit dem betroffenen Personenkreis wieder eigene Wohnformen
bieten.
Gleichzeitig engagierte sich der Verein, um dem Vormundschaftsgericht
sog. Gebrechlichkeitspfleger vorzuschlagen, die in der Lage waren, den
angesprochenen Personenkreis in der geeigneten Weise zu unterstützen.
Mit Hilfe von Landesmitteln wurde als Modellversuch im Jahr 1986
das Betreute Wohnen etabliert, das viele Betroffene in der eigenen Wohnung
unterstützte und so oftmals eine Heimaufnahme vermeiden konnte.
Im Zuge des neuen Betreuungsrechts 1992 mußte sich der Verein
neue Strukturen geben. Der Verein, d.h. der "e.V." konzentrierte sich nun auf
die Aufgaben des Berufsbegleitenden Dienste im Auftrags des Landessozialamtes sowie auf die neuen
“gesetzlichen Betreuungen”, die an die Stelle der alten Vormundschaften
traten.
Die gemeinnützige GmbH wurde gegründet,
um in Zukunft das betreute Wohnen und die Beschäftigung in der Werkstatt
an der Bahn anzubieten. Geplant wurde bereits damals die Errichtung eines
Wohnheims im Rahmen einer gemeindenahen Versorgung seelisch Erkrankter in Diepholz.
Der Modellversuch des Betreuten Wohnens
hatte sich bewährt, sodass der Landkreis Diepholz diese Leistung als Regelleistung der
Eingliederungshilfe seit 1996 finanziert.
Im Jahr 2000 wurde das Wohnheim der GmbH nach langen Mühen eröffnet
und bot seinerzeit schon 25 Plätze in der hiesigen Region an.
Im Jahre 2001
entstand der Integrationsfachdienst zur Wiedereingliederung
Schwerbehinderter in das Berufsleben; der zunächst im Auftrag des Arbeitsamts spezielle
Aufgabenstellungen übernommen hatte.
Erneute gesetzliche Änderungen des SGB IX
erforderten eine Zusammenlegung des vorherigen "Berufsbegleitenden Dienst" mit dem
"Integrationsfachdienst" zum neuem Integrationsfachdienst ab 2007 nun einheitlich im Auftrag des
Integrationsamtes des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Wir vergrößern unser Team und suchen eine(n)
Soz.-ArbeiterIn/
Soz.-PädagogIn (Dipl. oder BA)
für die Tätigkeit im Integrationsfachdienst gem. §192 SGB IX im Auftrag
des Landessozialamts in Hildesheim.
Arbeitsfeld ist die Begleitung und Betreuung anerkannter schwerbehinderter
Menschen im Arbeitsleben für die Landkreise Diepholz und Verden.
Zusatzqualifikationen im Bereich der Arbeitspädagogik sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung.
Kenntnisse in der Arbeit mit dem PC sowie die Fahrerlaubnis B für PKW sind erforderlich, ein Dienstwagen wird gestellt.
Diepholz ist Dienstsitz, in Verden befindet sich eine Zweigstelle.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 23,00 Stunden. Nach Ablauf des Jahres 2021
kann die Stelle auf 38 Stunden erhöht werden. Die Vergütung entspricht TV-L.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen(Lebenslauf, Zeugnisse) bitten wir bis zum 25.09.2020 zu richten an:
Persönliche Hilfen e.V.
z. Hd. Herrn Steffens
Jahnstraße 16
49356 Diepholz
Oder per Mail an: bewerbung@phv-diepholz.de
Büro-Anschrift:
Jahnstraße 16
49356 Diepholz
Telefon: 05441-99556-0
Fax : 05441-99556-43
email:
Wir empfehlen, Besuche im Büro telefonisch zu vereinbaren, damit die gewünschte Ansprechperson auch anwesend ist.
presserechtlich verantwortlich:
Gerd Steffens über
Persönliche Hilfen e.V.
Jahnstraße 16
49356 Diepholz
Vereinsregister-Nr.: 100030
Amtsgericht Walsrode
für Fragen zum Inhalt des Auftritts:
email:
©2001-2021 gst