Persönliche Hilfen e.V. in Diepholz
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Der Persönliche Hilfen e.V. ist der anerkannte Betreuungsverein des Landkreises Diepholz in Niedersachsen. Seine Aufgabenfelder erstrecken sich auf die Bereiche gesetzliche Betreuungen und schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.

- Gesetzliche Betreuungen -
Die Mitarbeiter werden im Auftrag der umliegenden Amtsgerichte für Menschen tätig, die aus verschiedensten Gründen ihre eigenen Interessen im rechtlichen Bereich nicht oder nicht mehr vertreten können.
Gleichzeitig unterstützt der Verein alle ehrenamtlichen Betreuer im Landkreis bei der Erfüllung ihrer Aufgabe.

- Integrationsfachdienst -
Im Auftrag des Integrationsamtes Hildesheim des Landes Niedersachsen ist der Integrationsfachdienst für alle schwerbehinderten Menschen tätig, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden möchten oder deren Arbeitsplatz bedroht ist.

Im Jahr 1992 hat der Verein die PHV gGmbH gegründet, die im Südkreis des Landkreises Eingliederungshilfe für Menschen im erwerbsfähigen Alter anbietet, die aufgrund ihrer seelischen Behinderung auf kontinuierliche Begleitung und Betreuung angewiesen sind.


Gesetzliche Betreuungen

Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist eine staatliche Leistung des zuständigen Amtsgerichts, ähnlich wie z. B. das Nachlaßgericht oder das Grundbuchwesen. Grundsätzlich wird sie nur bei nachgewiesenem Bedarf und bei volljährigen Erwachsenen gewährt, die mindestens unter einer der folgenden Einschränkungen leiden:

• psychische Erkrankung

• geistige, körperliche oder seelische Behinderung


Diese Einschränkungen müssen derart beschaffen sein, daß die/der Betroffene fremder Hilfe in der Regelung der eigenen Angelegenheiten bedarf. Die Einrichtung geschieht niemals automatisch, sondern nur auf Anregung bspw. des Hausarztes, des Gesundheitsamtes, des Krankenhauses, der Sozialstation oder anderer Personen.

Das zuständige Gericht (in unserem Landkreis die Amtsgerichte Syke, Diepholz und Sulingen) überprüft die Notwendigkeit durch Beauftragung eines Gutachters und läßt sich beraten, für welche Bereiche für die /den Betroffenen Unterstützung durch die Betreuung sinnvoll ist. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Aufgabenkreise:

• Vermögenssorge

• Gesundheitssorge

• Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Gericht ist jedoch frei in seiner Entscheidung und kann auch ganz andere spezielle Aufgaben für die Betreuung festlegen.

Vor der endgültigen Einrichtung der Betreuung wird die /der Hilfsbedürftige durch das Gericht angehört und befragt. Dabei werden geäußerte Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt. Jede Einrichtung einer Betreuung ist befristet und wird spätestens nach der vom Gericht festgelegten Zeit überprüft.

In ca. ¾ Fälle aller Betroffenen erklärt sich eine Person aus der näheren oder weiteren Verwandtschaft zur Übernahme der Betreuung im Ehrenamt bereit und wird vom Gericht als geeignet angesehen.

Für alle Personen, die eine gesetzlichen Betreuung benötigen und für die das zuständige Amtsgericht keine ehrenamtlichen Betreuer einsetzen kann oder will, hält der Verein z. Zt. 7 qualifizierte Mitarbeiter/Innen bereit. Jeder Betreute erhält eine Ansprechperson, die für ihn zuständig ist. Die Hilfen durch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereins bedürfen jedoch der Bestellung durch das Gericht wie beschrieben und sind nicht direkt abrufbar.

Telefon: 05441/99556-0

Integrationsfachdienst


Integrationsfachdienst-Label

Der Integrationsfachdienst (IFD) gem. SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung.

Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, einer Gleichstellung oder mit einer drohenden Erschwernis im Arbeitsleben können den Dienst kostenfrei in Anspruch nehmen. Die Zuständigkeit bezieht sich auf die Landkreise Diepholz und Verden, wobei der Sitz des Betriebes entscheidend ist.

Schwerbehinderte Arbeitssuchende erhalten zeitnah Beratung in der Bewerbungsphase. Arbeitgeber und Betriebsangehörige, die für die betriebliche Eingliederung von schwerbehinderten Mitarbeitern zuständig sind, werden in dieser Aufgabe sowie bei Arbeitsplatzanpassungen und Veränderungen des Arbeitsverhältnisses unterstützt.

Der Integrationsfachdienst (IFD) berät Sie in den Büros in Diepholz und Verden, im Betrieb oder bei Ihnen zu Hause. Bei allen Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung erhalten Sie fachkundige Beratungen durch unsere Mitarbeiter/innen

im Landkreis Verden im Büro in 27283 Verden, Zollstraße 2a:

Chr. Böschen
Frau Christel Böschen
Tel: 04231-982-1670
Fax: 04231-982-1671
boeschen.ifd@phv-diepholz.de

B. Hinte
Frau Birgit Hinte
Tel: 04231-982-1672
Fax: 04231-982-1671
hinte.ifd@phv-diepholz.de


im Landkreis Diepholz im Büro in 49356 Diepholz, Jahnstraße 16:


Frau Dagmar Sambale
Tel: 05441-99556-46
Fax: 05441-99556-43
sambale.ifd@phv-diepholz.de

A. Wolters
Herr Andreas Wolters
Tel: 05441-99556-47
Fax: 05441-99556-43
wolters.ifd@phv-diepholz.de
 

Wir bieten Unterstützung für schwerbehinderte Menschen als Arbeitnehmer:

  • bei der Suche nach einem geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz
  • bei der Vorbereitung der Arbeitsaufnahme
  • bei Gefährdung des Arbeitsplatzes
  • bei der Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven

Wir bieten Unterstützung für Arbeitgeber/innen:

  • bei der Suche nach geeigneten Bewerbern
  • bei Problemen mit behinderten Beschäftigten
  • mit Informationen über Fördermöglichkeiten zu Arbeitsplätzen für schwerbehinderter Menschen
  • Unterstützung zu den Fragen zu Lohnkostenförderungen, technische Arbeitsplatzausstattung etc.

Als anerkannter Betreuungsverein gem. §1908f BGB unterstützt der PHV ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuerin allen Belangen, in denen sie für ihre Betreute tätig sind. Dies können Bereiche der Sozialhilfe, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung, des Versorgungsamts, Erläuterungen zu Anfragen des Gerichts etc. sein.

Die Termine dieser kostenlosen Beratung sowie unser weiteres Unterstützungsangebot können Sie im Menuepunkt "Aktuelles/Ehrenamt" einsehen. Gleichzeitig werden in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde des Landkreises Diepholz Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen abgehalten, zu denen öffentlich und auch persönlich eingeladen wird.

Wenn Sie Freude an der Übernahme sozialer Verantwortung haben und nebenbei eine wirklich sinnvolle Tätigkeit ausüben wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Der Gesetzgeber ist daran interessiert, private Vorsorge in allen Bereichen zu fördern und zu unterstützen. Gerade im gesundheitlichen Bereich geschieht es häufiger, daß Betroffene persönliche Wünsche und Entscheidungen alters- und krankheitsbedingt nicht mehr äußern bzw. treffen können. Um den Betroffenen gerecht zu werden und dem medizinischen Personal Sicherheit zum wirklichen Willen des Patienten zu geben, gibt es schon seit dem 01.01.1999 die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht. Diese beschreibt eigene Vorstellungen und benennt eine Person, die für den Fall der persönlichen Entscheidungsunfähigkeit eintritt; privat bevollmächtigt oder durch das Gericht bestellt. Bei Fragen zu Vorsorgevollmachten bzw. Betreuungsverfügungen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ansprechpartner: Herr Behrens, Frau Linnemann und Frau Türke

Telefon: 05441/99556-0 (Termine bitte nach Rücksprache)

Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer,
mit Ihrer Arbeit leisten Sie einen wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft.

Als Betreuungsverein möchten wir Sie bei dieser wichtigen Tätigkeit unterstützen.

Im Rahmen der Querschnittsarbeit fördert der PHV e.V. die Vernetzung der ehrenamtlichen BetreuerInnen. Zukünftig bieten wir Austauschmöglichkeiten an, um die Qualität von ehrenamtlichen Betreuungen zu verbessern. Im nächsten Schritt sollen sich Qualifizierungen und Fortbildungen anschließen.


Veranstaltungen in Diepholz:

27.04.2022      15.00 - 16.00 Uhr       Ehrenamtliche Betreuung - Eine Einführung
                        19.00 - 20.00 Uhr       Ehrenamtliche Betreuung - Eine Einführung

25.05.2022       15.00 - 16.00 Uhr       Betreuungsrechtsreform 2023
                         19.00 - 20.00 Uhr       Betreuungsrechtsreform 2023

29.06.2022       15.00 - 16.00 Uhr       Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
                         19.00 - 20.00 Uhr       Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung

Diese Termine finden im Alten Rathaus, Lange Straße 52 statt. Für die bessere Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis zum Vortag. Die Veranstaltungen werden dann unter den jeweils geltenden Corona-Vorschriften stattfinden.


Veranstaltungen in Sulingen:

04.05.2022       15.00 - 16.00 Uhr       Ehrenamtliche Betreuung - Eine Einführung
01.06.2022       19.00 - 20.00 Uhr       Betreuungsrechtsreform 2023

Diese Termine finden in der Kantstr. 4 im Gebäude der Lebenshilfe statt. Für die bessere Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis zum Vortag. Die Veranstaltungen werden dann unter den jeweils geltenden Corona-Vorschriften stattfinden.


Wer sind wir:
23.06.2021 Bericht der Kreiszeitung Diepholz zur Querschnittsarbeit


Generell: Telefonsprechstunde jeweils von 09:00 bis 11:00 Uhr

Montag:
Thorsten Behrens Tel: 05441-99556-32
email: Thorsten Behrens

Mittwoch:
Jana Linnemann Tel: 05441-99556-34
email: Jana Linnemann

Donnerstag:
Claudia Türke Tel: 05441-99556-37
email: Claudia Türke

Wir freuen uns über Ihren Anruf!
Nach vorheriger Terminabsprache bieten wir darüber hinaus persönliche Beratung an (unter aktuellen Corana-Kontaktbedingungen).

Oldenburgische Volkszeitung 07.11.2015

Der Persönliche Hilfen e.V. wurde 1985 in Diepholz als Vormundschaftsverein gegründet. Initiatoren waren Ärzte, Angehörige der Justiz sowie des Gesundheitsamtes in Diepholz. Erste Ziele waren damals besonders die Bereitstellung von Wohnraum für psychisch Erkrankte und seelisch Behinderte, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum Chancen für eine eigene Wohnung hatten.
Der Verein mietete Wohnungen selber an, übernahm die Kaution sowie die finanzielle Absicherung für die Vermieter und konnte damit dem betroffenen Personenkreis wieder eigene Wohnformen bieten.
Gleichzeitig engagierte sich der Verein, um dem Vormundschaftsgericht sog. Gebrechlichkeitspfleger vorzuschlagen, die in der Lage waren, den angesprochenen Personenkreis in der geeigneten Weise zu unterstützen.
Mit Hilfe von Landesmitteln wurde als Modellversuch im Jahr 1986 das Betreute Wohnen etabliert, das viele Betroffene in der eigenen Wohnung unterstützte und so oftmals eine Heimaufnahme vermeiden konnte.

Im Zuge des neuen Betreuungsrechts 1992 mußte sich der Verein neue Strukturen geben. Der Verein, d.h. der "e.V." konzentrierte sich nun auf die Aufgaben des Berufsbegleitenden Dienste im Auftrags des Landessozialamtes sowie auf die neuen “gesetzlichen Betreuungen”, die an die Stelle der alten Vormundschaften traten.
Die gemeinnützige GmbH wurde gegründet, um in Zukunft das betreute Wohnen und die Beschäftigung in der Werkstatt an der Bahn anzubieten. Geplant wurde bereits damals die Errichtung eines Wohnheims im Rahmen einer gemeindenahen Versorgung seelisch Erkrankter in Diepholz. Der Modellversuch des Betreuten Wohnens hatte sich bewährt, sodass der Landkreis Diepholz diese Leistung als Regelleistung der Eingliederungshilfe seit 1996 finanziert.
Im Jahr 2000 wurde das Wohnheim der GmbH nach langen Mühen eröffnet und bot seinerzeit schon 25 Plätze in der hiesigen Region an.
Im Jahre 2001 entstand der Integrationsfachdienst zur Wiedereingliederung Schwerbehinderter in das Berufsleben; der zunächst im Auftrag des Arbeitsamts spezielle Aufgabenstellungen übernommen hatte.
Erneute gesetzliche Änderungen des SGB IX erforderten eine Zusammenlegung des vorherigen "Berufsbegleitenden Dienst" mit dem "Integrationsfachdienst" zum neuem Integrationsfachdienst ab 2007 nun einheitlich im Auftrag des Integrationsamtes des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Wir vergrößern unser Team und suchen eine(n)

Soz.-ArbeiterIn/ Soz.-PädagogIn (Dipl. oder BA)

für die Tätigkeit im Integrationsfachdienst gem. §192 SGB IX im Auftrag des Landessozialamts in Hildesheim.

Arbeitsfeld ist die Begleitung und Betreuung anerkannter schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben für die Landkreise Diepholz und Verden. Zusatzqualifikationen im Bereich der Arbeitspädagogik sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung.

Kenntnisse in der Arbeit mit dem PC sowie die Fahrerlaubnis B für PKW sind erforderlich, ein Dienstwagen wird gestellt. Diepholz ist Dienstsitz, in Verden befindet sich eine Zweigstelle.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 23,00 Stunden. Nach Ablauf des Jahres 2021 kann die Stelle auf 38 Stunden erhöht werden. Die Vergütung entspricht TV-L.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen(Lebenslauf, Zeugnisse) bitten wir bis zum 25.09.2020 zu richten an:

Persönliche Hilfen e.V.
z. Hd. Herrn Steffens
Jahnstraße 16
49356 Diepholz
Oder per Mail an: bewerbung@phv-diepholz.de

Büro-Anschrift:
Jahnstraße 16
49356 Diepholz
Telefon: 05441-99556-0
Fax : 05441-99556-43
email:

Wir empfehlen, Besuche im Büro telefonisch zu vereinbaren, damit die gewünschte Ansprechperson auch anwesend ist.


presserechtlich verantwortlich:
Gerd Steffens über
Persönliche Hilfen e.V.
Jahnstraße 16
49356 Diepholz
Vereinsregister-Nr.: 100030
Amtsgericht Walsrode
für Fragen zum Inhalt des Auftritts:
email:





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